HRB 25308: LaCie GmbH, Haan, Bahnstraße 19, 42781 Haan. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Seagate Technology (Netherlands) B.V. am 10.07.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 25308: LaCie GmbH, Haan, Bahnstraße 19, 42781 Haan. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 10.03.2020 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2020 mit der Seagate Technology (Netherlands) B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel, Registernummer 34145184) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25308: LaCie GmbH, Haan, Bahnstraße 19, 42781 Haan. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma LaCie GmbH mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal, HRB 25308) mit der Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid unter Firma Seagate Technology (Netherlands) B.V. mit Sitz in Amsterdam (Kamer van Koophandel, Registernummer 34145184) eingereicht worden.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:(a) Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, der LaCie GmbH ist Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht bereits vor der Verschmelzung Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. (b) Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der LaCie GmbH (z. Hd. des Geschäftsführers Michael Joseph Small, LaCie GmbH, Bahnstraße 19, 42781 Haan, Deutschland) geltend zu machen. Die Anmeldung muss die Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, genau bezeichnen, so dass eine Individualisierung möglich ist.(c) Gläubiger von Seagate Technology (Netherlands) B.V. können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verschmelzungsplans in einer landesweiten Zeitung Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht in Amsterdam, Niederlande, einlegen.Informationen über die Modalitäten sind kostenlos bei Seagate Technology (Netherlands) B.V. in Tupolevlaan 105, 1119 PA Schiphol-Rijk, Niederlande, erhältlich.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:(a) Ein Hinweis auf die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft, der LaCie GmbH, ist nicht bekannt zu machen. Vorliegend befinden sich alle Anteile an der übertragenden Gesellschaft, LaCie GmbH, in der Hand der übernehmenden Gesellschaft, Seagate Technology (Netherlands) B.V. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.(b) Da die Seagate Singapore International Headquarters Pte. Ltd. (Private Company Limited By Shares), eingetragen beim Handelsregister von Singapur unter der Nummer 19970025H, die alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft Seagate Technology (Netherlands) B.V. ist, bedarf es keiner Darstellung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft im Rahmen der vorgesehenen Verschmelzung.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: LaCie GmbH (z. Hd. des Geschäftsführers Michael Joseph Small), Bahnstraße 19, 42781 Haan, Deutschland.
HRB 25308: LaCie GmbH, Haan, Bahnstraße 19, 42781 Haan. Nicht mehr Geschäftsführer: Scolnick, Kathryn R., Atherton, Kalifornien / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Small, Michael Joseph, San Jose, Kalifornien / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Small, Michael Joseph, San Jose, * ‒.‒.‒‒.
HRB 25308: LaCie GmbH, Haan, Bahnstraße 19, 42781 Haan. Nicht mehr Geschäftsführer: Morton, David H., Los Gatos, CA 95032 / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Scolnick, Kathryn R., Atherton, Kalifornien / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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