Labex GmbH, Bad Honnef, Zilskreuz 18, 53604 Bad Honnef. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Seuster KG mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRA 3450) am 14.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Labex GmbH, Bad Honnef, Zilskreuz 18, 53604 Bad Honnef. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.11.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.11.2009 mit der Seuster KG (vormals Adolf Seuster GmbH & Co. KG) mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRA 3450) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.