HRB 31002: LaboGeTec GmbH, Leipzig, Lessingweg 4, 04316 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müftizade-Plail, Frank, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schilling, Henry, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 31002: LaboGeTec GmbH, Leipzig, Lessingweg 4, 04316 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 31002: LaboGeTec GmbH, Leipzig, Lessingweg 4, 04316 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schilling, Henry, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Müftizade-Plail, Frank, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 31002: LaboGeTec GmbH, Leipzig, Lessingweg 4, 04316 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages. Neuer Gegenstand: Vertrieb, Service und Wartung von Laborgerätetechnik; Errichten von Anlagen sowie Vertrieb, Service und Wartung im Bereich der Klima-, Heizung-, Sanitär und Gebäudetechnik.
HRB 31002: Henry Schilling GmbH, Leipzig, Lessingweg 4, 04316 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Henry Schilling Laborgeräte & Gebäudetechnik e.K. mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 17232) und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz bzgl. Firma) und 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: LaboGeTec GmbH. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens der Henry Schilling Laborgeräte & Gebäudetechnik e.K.mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRA 17232) gemäß Ausgliederungsvertrag vom 24.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Zustimmungserklärung des übertragenden Rechtsträgers ebenfalls vom 24.08.2015 übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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