HRB 218259: Labora Holding GmbH, Garbsen, Gutenbergstr. 20, 30823 Garbsen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Höfer, Fred, Lorch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 218259: Labora Holding GmbH, Garbsen, Gutenbergstr. 20, 30823 Garbsen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.12.2020 mit der CYPRIN HOLDING LIMITED mit Sitz in Nicosia (Register von Nicosia, Zypern HE 378467) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 218259: Labora Holding GmbH, Garbsen, Gutenbergstr. 20, 30823 Garbsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Neumüller, Walter, Rimbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 218259: Labora Holding GmbH, Garbsen, Gutenbergstr. 20, 30823 Garbsen. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden.An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a) CYPRIN HOLDING LIMITED, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Republik Zypern mit Sitz in Nicosia, Zypern, eingetragen im Register von Nicosia, Zypern unter HE 378467, Geschäftsanschrift Erechtheiou, 11, 2413 Nicosia, als übertragende Rechtsträgerin;b) Labora Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover, unter Registernummer HRB 218259, Geschäftsanschrift Gutenbergstraße 20, 30823 Garbsen, als übernehmende Rechtsträgerin.Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen:a) Die CYPRIN HOLDING LIMITED, die übertragene Rechtsträgerin, ist im Register von Nicosia, Zypern unter Registernummer HE 378467 eingetragen.b) Die Labora Holding GmbH, die aufnehmende Rechtsträgerin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter Registernummer HRB 218259 eingetragen.Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigerna) Gläubigerrechte nach deutschem RechtDie Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Labora Holding GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Labora Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift Gutenbergstraße 20, 30823 Garbsen geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleitung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschung möglich ist.Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Labora Holding GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach dem Recht der Republik Zypern gemäß Artikel 201 (D) des Aktiengesetzes, Kap. 113:(1) Hinsichtlich des Gläubigerschutzes in Bezug auf Forderungen, die vor der Veröffentlichung des in Artikel 201C vorgesehenen Reorganisationsplans entstanden und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fällig sind, gilt Artikel 200 Absatz (1) Unterabsatz (e) sinngemäß.(2) Die vom Gericht zu erlassende Verfügung muss die Verpflichtung der beteiligten Gesellschaften vorsehen, den Gläubigern angemessene Garantien zu gewähren, wenn:(i) die finanzielle Lage der sich verschmelzenden Gesellschaften (im Falle der Verschmelzung durch Aufnahme oder der Gründung einer neuen Gesellschaft) oder der gespaltenen Gesellschaft sowie der Gesellschaft, die nach dem Spaltungsplan die Verpflichtung gegenüber den Gläubigern (im Falle der Spaltung) übernehmen wird, einen solchen Schutz erforderlich macht, und (ii) wenn diese Gläubiger nicht bereits über solche Garantien verfügen.Es wird davon ausgegangen, dass die Gläubiger das Recht haben, beim Bezirksgericht angemessene Schutzmaßnahmen zu beantragen, sofern sie zuverlässig nachweisen können, dass die Befriedigung ihrer Forderungen aufgrund Fusion gefährdet ist und dass das Unternehmen keine angemessene Maßnahmen ergriffen hat.(c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft existieren bei der übernehmenden Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Der einzige Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft ist der Erschienene, der als Geschäftsführer der übernehmenden Gesellschaft sämtliche Erklärungen zum Verschmelzungsplan der beiden Gesellschaften und die Verzichtserklärungen der Gesellschafter bereits vor dem Notar abgegeben hat, seine Rechte als Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft wurden somit gewahrt. Die beabsichtigte Verschmelzung entspricht seinem Willen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Labora Holding GmbH angefordert werden.
HRB 97368: Labora Holding GmbH, Fürth, Neumühlweg 7 d, 64668 Rimbach. Neuer Sitz: Garbsen. Der Sitz ist nach Garbsen (jetzt Amtsgericht Hannover HRB 218259) verlegt.