HRB 5372: Lackmischanlagenservice F. & B. Müller GmbH, Münster, Templerweg 206, 48165 Münster. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 5372: Lackmischanlagenservice F. & B. Müller GmbH, Münster, Templerweg 206, 48165 Münster. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Müller, Burkhard, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5372: Lackmischanlagenservice F. & B. Müller GmbH, Münster, Templerweg 206, 48165 Münster. Bestellt zum Geschäftsführer: Müller, Burkhard, Münster, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Birgit, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5372: Lackmischanlagenservice F. & B. Müller GmbH, Münster, Templerweg 206, 48165 Münster. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.07.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 und sodann nochmals um 20.000,00 EUR auf dann 45.600,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 9 (Gewinnverteilung) und § 21 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Wartungsarbeiten und Pflege an Farbmischanlagen, der Austausch von defekten Modulen der Farbmischanlagen, der Handel mit Farbmischanlagen und mit Zubehörteilen von Farbmischanlagen sowie die Ausführung von kleineren handwerklichen Arbeiten aller Art, ferner die Arbeitsvermittlung von Malern und Lackierern sowie von KFZ-Berufen und Karosseriebauern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie von und nach anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. 45.600,00 EUR.