HRB 8779: Lacuna AG, Regensburg, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg. Die Hauptversammlung vom 22.12.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Lacuna GmbH" mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 15781) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8779: Lacuna AG, Regensburg, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg. Die CAPTURN GmbH mit dem Sitz in Wien (Handelsgericht Wien Firmenbuch FN 372389g) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 09.06.2016 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.08.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 22.08.2016 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8779: Lacuna AG, Regensburg, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg. Die Gesellschaft hat am 13.06.2016 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der CAPTURN GmbH mit dem Sitz in Wien / Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 372389g) eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Lacuna AG ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V,m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Lacuna AG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Lacuna AG nach § 125a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Lacuna AG unter deren Geschäftsanschrift Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Lacuna AG gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft können nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die CAPTURN GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der CAPTURN GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten, behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Mögliche Rechte von Gläubigern der CAPTURN GmbH nach § 226 öAktG bleiben unberührt.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der CAPTURN GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Rotenturmstraße 12, 1010 Wien, Österreich.
HRB 8779:Lacuna AG, Regensburg, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg.Einzelprokura: Heinen, Ottmar, Kettenis (Belgien), * ‒.‒.‒‒.
HRB 8779:Lacuna AG, Regensburg, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg.Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
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