Lagerhaus Spedition Fritz Neuhaus GmbH, Hagen, Eisenstraße 1, 58135 Hagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fritz Neuhaus Spedition GmbH am 05.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lagerhaus Spedition Fritz Neuhaus GmbH, Hagen, Eisenstraße 1, 58135 Hagen. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.07.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 4.435,41 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.07.2011 mit der Fritz Neuhaus Spedition GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 2136) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.