HRB 104498 B: Firma / Name vormals: Laggner Quartier 206 GmbH, Berlin, Charlottenstraße 56, 10117 Berlin. Firma: Laggner L&W Leipzig GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.01.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
Laggner Quartier 206 GmbH, Berlin(Charlottenstraße 56, 10117 Berlin). Firma: Laggner Quartier 206 GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen nebst allen weiteren branchenüblichen Tätigkeiten und zwar jeweils nach Erteilung aller dafür erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere der Handel mit Feinkost und der Weinhandel im Außerhausverkauf sowie das Merchandisinggeschäft. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Laggner, Josef, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.08.2006 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Laggner GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 62422), und zwar den Teilbetrieb "Quartier 206", auf Grund des Spaltungsplans vom 29.08.2006 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..