Lahnsteiner Mineralquellen Vertriebs GmbH, Lahnstein, (Max-Schwarz-Straße 1, 56112 Lahnstein).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.05.2010 mit der Victoria Heil- und Mineralbrunnen GmbH mit Sitz in Lahnstein (AG Koblenz HRB 2785) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der mit der Victoria Heil- und Mineralbrunnen GmbH mit dem Sitz in Lahnstein (AG Koblenz HRB 2785) am 17.12.2003 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.05.2010 aufgrund der Verschmelzung beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56112 Lahnstein
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