Laichter Aktiengesellschaft, Oberhausen, (Im Lipperfeld 21, 46047 Oberhausen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NedZink GmbH am 16.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Laichter Aktiengesellschaft, Oberhausen, (Im Lipperfeld 21, 46047 Oberhausen).Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Laichter Aktiengesellschaft, Oberhausen, (Im Lipperfeld 21, 46047 Oberhausen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.04.2010 mit der NedZink GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 11295) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.