HRB 162889: Lamberts Consulting GmbH, München, Obermarkt 32, 82418 Murnau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lindenburgweg 9, 82418 Murnau a.Staffelsee. Personendaten jeweils geändert, nun: Geschäftsführer: Lamberts, Elizabeth, Murnau a.Staffelsee, * ‒.‒.‒‒; Dr. Lamberts, Stefan, Murnau a.Staffelsee, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Lamberts Consulting GmbH, München, Leopoldstraße 58, 80802 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Obermarkt 32, 82418 Murnau.
Lamberts Consulting GmbH, München, Trautenwolfstr. 1, 80802 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 58, 80802 München.
Lamberts Consulting GmbH, München (Trautenwolfstr. 1, 80802 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2006 mit Nachtrag vom 28.06.2006. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung, Projektmanagement und Erbringung weiterer Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing und Marktforschung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lamberts, Elizabeth, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Lamberts, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Lambert Consulting e.K., mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 88143). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.