Lampatz Consulting GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deranto Investment GmbH & Co. KG am 11.01.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lampatz Consulting GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.07.2010 mit der Deranto Investment GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 4003) durch Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lampatz Consulting GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Ernst-Max-Gey-Str. 55, 45894 Gelsenkirchen, a) die Vermögensberatung, insbesondere hinsichtlich Vermögensstruktur- und -entwicklung,b) die Immobilienberatung, insbesondere Standortanalyse, Beurteilung von Fungibilität, Entwicklungspotentialen und -risiken,c) die Unternehmensberatungd) die Immobilienprojektentwicklung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Lampatz Consulting Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8601), diese persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer ist/sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.