Lampen Schürmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lünen (Zum Pier 58, 44536 Lünen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schürmann Leuchtenland GmbH am 26.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lampen Schürmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lünen (Zum Pier 58, 44536 Lünen). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital), 6 (Stimmrecht) und 13 (Bekanntmachungen) und dabei insbesondere die Umstellung des Stammkapitals von DEM 50.000 auf Euro 25564,59 beschlossen.
Lampen Schürmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lünen (Zum Pier 58, 44536 Lünen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 20.12.2007 mit der Schürmann Leuchtenland GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund HRB 19301) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.