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a)
LandLobby gUG (haftungsbe-
schränkt)
b)
Wiesenburg/Mark
Geschäftsanschrift:
Schlamau 4, 14827 Wiesen-
burg/Mark
c)
Der Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung von Wissenschaft
und Forschung, gem.
§ 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 1 AO
- die Förderung von Kunst und
Kultur, gem.
§ 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 5 AO
- die Förderung der Volks- und
Berufsbildung, gem.
§ 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 7 AO
- die Förderung des Naturschutzes
und der
Landschaftspflege sowie des Um-
weltschutzes,
gem. § 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 8
AO
Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch:
- Im Bereich der Förderung von
Wissenschaft und
Forschung:
Durchführung wissenschaftlicher
Untersuchungen und
Forschungsvorhaben, mit dem
Fokus auf
zukunftsfähige und krisenresilien-
te Landnutzung,
deren Ergebnisse zeitnah publi-
ziert und verbreitet
werden.
- Im Bereich der Förderung von
Kunst und Kultur:
Konzeption und Durchführung
von Veranstaltungen, in
welchen könstlerische Arbeiten
erstellt, ausgestellt
oder eingeladen werden, welche
sich mit
der Beziehung von Mensch und
Landschaft
beschäftigen.
- Im Bereich der Förderung der
Volks- und
Berufsbildung sowie der Förde-
rung
des Naturschutzes, der Land-
schaftspflege und des
Umweltschutzes:
Konzeption und Durchführungen
von
Bildungsveranstaltungen für
Landnutzer*innen (aus dem
Forst-, Agrar-,
Kommunal- oder Privatbereich),
die Maßnahmen für
Klimaschutz, Klimaanpassung
oder
Biodiversitätssteigerung auf ihren
Flächen umsetzen
wollen.
Förderung und Durchführung von
Maßnahmen, die
dem Klimaschutz, der Klimaan-
passung oder der
Biodiversitätssteigerung dienen
können, die auf
Flächen im Forst-, Agrar-, Kom-
munal- oder
Privatbereich stattfinden.
Wissenstransfer durch die Förde-
rung des Austausches
zwischen Akteuren aus Zivilge-
sellschaft, Naturschutz,
Politik, Verwaltung, Agrar- und
Forstwirtschaft rund
um das Thema klimaresiliente, zu-
kunftsfähige
Landnutzung, insbesondere durch
Vernetzungs- und
Bildungsveranstaltungen, sowie
Öffentlichkeitsarbeit in digitalen
und analogen Medien. |
500 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Nette, Svenja, * ‒.‒.‒‒, Wiesen-
burg/Mark OT Schlamau
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
16.02.2024 |
a)
21.03.2024
Neumann |