HRB 3292: Landbäckerei Sommer GmbH, Eslohe, Reister Berg 2a, 59889 Eslohe. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Michael, Warstein, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Wagner, Michael, Warstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3292: Landbäckerei Sommer GmbH, Eslohe, Reister Berg 2a, 59889 Eslohe. Mit der AUCTUS 117. Beteiligungsgesellschaft mbH in Eslohe (Amtsgericht Arnsberg HRB 13681) als herrschendem Unternehmen ist am 16.02.2021 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2021 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 3292: Landbäckerei Sommer GmbH, Eslohe, Reister Berg 2a, 59889 Eslohe. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.05.2019 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es aus Gesellschaftsmitteln von dann 51.129,19 EUR um 3.377,81 EUR auf 54.507,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern.
HRB 3292: Landbäckerei Sommer GmbH, Eslohe, Reister Berg 2a, 59889 Eslohe. Nach Änderung des Wohnortes: Geschäftsführer: Zeyß, Barbara, Soest, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 3292: Sauerländer Landbäckerei Friedrich W. Sommer GmbH, Eslohe, Reister Berg 2a, 59889 Eslohe. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Landbäckerei Sommer GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2015 mit der Panarium GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 25211) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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