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Landesbank Berlin - Girozentrale -, Berlin (HRA 30817) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Alexanderplatz 2
10178 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 30817
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Landesbank Berlin - Girozentrale - aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRA 30817 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Landesbank Berlin - Girozentrale - ihren Standort nicht geändert. Die Landesbank Berlin - Girozentrale - wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 03.01.2006
Löschung

Landesbank Berlin - Girozentrale -, Berlin(Alexanderplatz 2, 10178 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Firma ist hier gelöscht..

Calendar 22.12.2005
Veränderung

Landesbank Berlin - Girozentrale -, Berlin(Alexanderplatz 2, 10178 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Der mit der Bankgesellschaft Berlin Aktiengesellschaft (AG Charlottenburg, HRB 527 B) bestehende Vertrag über eine stille Beteiligung und Begründung einer einheitlichen Leitung vom 21.12.1993 nebst Nachtragsvereinbarungen vom 23.06.1994 und 21.12.2001 ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 25.11.2005 (Leitungsvertrag) und Einbringung in die Landesbank Bank Berlin AG vom 25.11.2005 (Stille Beteiligung) mit Wirkung zum 31.12.2005, 24.00 Uhr/01.01.2006, 0.00 Uhr aufgehoben.; Gemäß dem Gesetz über die Berliner Sparkasse und die Umwandlung der Landesbank Berlin -Girozentrale- in eine Aktiengesellschaft vom 28.06.2005 ist die Gesellschaft in die Landesbank Berlin AG (AG Charlottenburg, HRB 99726 B) mit Wirkung zum 01.01.2006 formwechselnd umgewandelt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

Historie 1

03.01.2006
Registervorgang

Löschung 02.01.2006