Landesfrauenrat Sachsen - Sächsisches Frauenforum e.V., Dresden (Königsbrücker Str. 68, 01099 Dresden). Die Verschmelzung und der neue Rechtsträger wurden am 25.04.2007 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden VR 4811 eingetragen.
Landesfrauenrat Sachsen - Sächsisches Frauenforum e.V., Dresden (Königsbrücker Str. 68, 01099 Dresden). Der Verein ist auf Grund des am 13.01.2007 mit dem "Sächsischer Landesfrauenrat-Frauenpower e.V." mit Sitz in Chemnitz (weiterer übertragender Rechtsträger) abgeschlossenen Verschmelzungsvertrages sowie der Beschlüsse beider Mitgliederversammlungen vom 13.01.2007 auf den neu gegründeten Verein "Landesfrauenrat Sachsen e.V." mit Sitz in Dresden verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des neuen Rechtsträgers und der Verschmelzung in das Vereinsregister des Amtsgericht Dresden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.