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a)
Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH
b)
Bad Nenndorf
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 4, 31542 Bad Nenndorf
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Landschaftspflege im Sinne
von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 Abgabenordnung
sowie der Kunst und Kultur im Sinne von §
52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 Abgabenordnung. Der
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft
ist insbesondere die Vorbereitung,
Durchführung und Abwicklung der
Niedersächsischen Landesgartenschau
2026 in Bad Nenndorf. Sofern und soweit
die Gesellschaft nach Abwicklung der
Landesgartenschau im Jahr 2026 nicht
gemäß den Vorgaben des § 3 Abs. 5
dieses Gesellschaftsvertrages liquidiert
wird, soll die Gesellschaft in der Folge die
entstandenen Park- und Gartenanlagen,
soweit sie im Eigentum der Gesellschaft
und/oder im Eigentum der Stadt Bad
Nenndorf stehen und nicht einem
steuerpflichtigen
Betrieb gewerblicher Art der Stadt Bad
Nenndorf zuzuordnen sind, unter
Beachtung der
gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben
(gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung) weiter
betreiben, unterhalten und pflegen.
(2) Der Satzungszweck der Gesellschaft
wird verwirklicht insbesondere durch die
Vorbereitung, Durchführung und
Abwicklung der Niedersächsischen
Landesgartenschau 2026 in der Stadt Bad
Nenndorf, durch die Anlage von Garten-,
Grün- und Parkanlagen sowie durch die
fortgesetzte Unterhaltung und Pflege der
vorstehend genannten Flächen. Der
Satzungszweck wird des Weiteren
verwirklicht durch die Veranstaltung von
Konzerten sowie anderen kulturellen und
fachlichen Informationsveranstaltungen im
Rahmen der Landesgartenschau 2026.
(3) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
eingehen, die zur Erreichung oder
Förderung des Gesellschaftszweckes
dienlich sind, soweit sie sich mit den
steuerbegünstigten Zwecken der
Gesellschaft und den
gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben
gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung
vereinbaren lassen.
(4) Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen errichten, andere
Unternehmen gründen, sich an anderen
Unternehmen beteiligen, die
Geschäftsführung und persönliche Haftung
eines anderen Unternehmens übernehmen
sowie Unternehmensverträge mit anderen
Unternehmen abschließen, soweit sich
diese Maßnahmen mit den
steuerbegünstigten Zwecken der
Gesellschaft und den
gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben
gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung
vereinbaren lassen. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Lotz, Benjamin, Barsinghausen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2022 |
a)
31.01.2023
Schumann |