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Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank-, Karlsruhe (HRA 104441)

Firmendaten

Anschrift
Schloßplatz 10 - 12
76131 Karlsruhe
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0721/150-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.l-bank.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 104441
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform:
Keywords
Zuschuss Z 15-Darlehen Wohnungsbau Studienfinanzierung Landeswohnraumföderungsprogramm Landeskreditbank Lakra L-Bank Kredit Förderbank Finanzierung Existengründung Erziehungsgeld Elterngeld Darlehen
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank- aus Karlsruhe ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRA 104441 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank- ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Zur Durchführung ihrer Aufgaben kann die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank - (Bank) alle ihr zur Verfügung stehenden bankmäßigen Instrumente einsetzen. Hierzu gehören insbesondere: 1. Gewährung und Weiterleitung von Krediten, Zuschüssen und sonstigen Finanzhilfen, 2. Unterbeteiligung an Krediten und sonstigen Finanzierungsformen eines oder mehrerer Kreditinstitute oder Finanzierungsinstitutionen sowie die Konsortialfinanzierung, 3. Übernahme von Bürgschaften und Garantien sowie die Gewährung sonstiger Gewährleistungen und Risikoentlastungen, 4. Eingehen von Beteiligungen. (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben darf die Bank die Geschäfte und Dienstleistungen betreiben, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen. Hierzu gehören insbesondere: 1. Ankauf und Verkauf von Forderungen und Wertpapieren, 2. Treasurymanagement und Geschäfte zur Risikosteuerung der Bank, 3. Effektenhandel, Einlagengeschäft und Girogeschäft für eigene Rechnung, soweit diese mit der Erfüllung der Aufgaben der Bank in direktem Zusammenhang stehen, 4. Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalobligationen, Kassenobligationen und sonstigen Schuldverschreibungen auf den Inhaber oder Namen, 5. Aufnahme zweckgebundener Darlehen bei zentralen Kreditinstituten, Kapitalsammelstellen und öffentlichen Stellen, 6. Aufnahme sonstiger Darlehen, 7. Anlage von Geldern bei öffentlichen und privaten Kreditinstituten, 8. fördergeschäftliche Beratung und Dienstleistungen. (3) Exportfinanzierungen darf die Bank nach Maßgabe ihrer satzungsgemäßen Grundsätze durchführen. (4) Die Bank kann Eigentum an Grundstücken aller Art, Wohnungseigentum und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes und grundstücksgleiche Rechte erwerben, wenn dies zur Vermeidung von Verlusten, für den eigenen Bedarf oder sonst zur Erfüllung ihrer Aufgaben zweckmäßig ist. Bestellt als.' Die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank- weist zur Zeit sieben Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.10.2024)

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Registermeldungen 18

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
20 a)
Eintragung vom 04.10.2024 (laufende Nr. 19, Spalte 5) von Amts
wegen berichtigt:
Mit Artikel 1 der Bekanntmachung der Landesregierung vom
16.07.2024 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom
18.07.2024, Nr. 58) wurden § 3 (Vertretungs- und
Zeichnungsbefugnis), § 4 (Verwaltungsrat), § 6 (Beirat) der
Satzung über die Landeskreditbank Baden-Württemberg -
Förderbank geändert und § 9 (Mündelsicherheit) der Satzung
über die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank -
aufgehoben.
a)
22.10.2024
Gastgeb
19 a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Die Bank wird durch zwei Vorstandsmitglieder
vertreten. Der Vorstand kann die Vertretung für den
laufenden Geschäftsverkehr so regeln, dass ein
Mitglied des Vorstands mit einem Mitarbeiter oder
zwei Mitarbeiter gemeinsam die Bank vertreten.
Soweit es die Sicherheit zulässt, kann der Vorstand
anordnen, dass bei bestimmten Geschäftsvorfällen ein
Mitarbeiter allein die Bank vertreten kann.
a)
Mit Artikel 1 der Bekanntmachung der Landesregierung vom
16.07.2024 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom
18.07.2024, Nr. 58) wurde das Gesetz über die
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank in § 3
(Vertretung), § 4 (Verwaltungsrat), § 6 (Beirat) sowie durch
Wegfall des § 9 geändert.
a)
04.10.2024
Gastgeb
18 a)
Eintragung vom 03.11.2023 (laufende Nr. 17, Spalte 5) von Amts
wegen berichtigt:
Mit Art. 17 des Gesetzes zum Erlass eines Klimaschutz- und
Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des
Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften vom 07.02.2023
(Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 10.02.2023, S. 46)
wurde § 3 (Aufgaben) Absatz 2 Nummer 7 des Gesetzes über
die Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-
geändert, § 3 (Aufgaben) Absatz 2 des Gesetzes über die
Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank- um einen
Satz ergänzt und § 7 (Vorstand) Absatz 1 des Gesetzes über die
Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank- geändert
Rechtsform aus technischen Gründen neu vorgetragen:
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 des
Gesetzes über die Landeskreditbank BaWü -Förderbank- v.
11.11.1998 (GBl. v. 18.11.1998, S. 581), zul. geändert mit Art. 4
des HBegleitG 2018/2019 v. 19.12.2017 (GBl. v. 29.12.2017,
S.645).
a)
23.01.2024
Sauter
17 a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und
mindestens zwei weiteren Mitgliedern.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
a)
Durch Bekanntmachung der Landesregierung vom 01.02.2023
im Gesetzblatt von Baden-Württemberg vom 07.02.2023, Seite
26 und 46, wurde die Satzung in § 3 (Aufgaben) und § 7
(Vorstand) geändert. beschlossen.
a)
03.11.2023
Gastgeb
Calendar 14.01.2022
Veränderung

HRA 104441: Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-, Karlsruhe (Schlossplatz 10-12, 76131 Karlsruhe). Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Dr. Theileis, Ulrich Heinz, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 9

03.11.2023
Firmenname geändert

alt:
Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-

neu:
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank-

14.01.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ulrich Heinz Theileis
Stellvertretender Vorsitzender

29.01.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Axel Robert Kaspar Nawrath
Vorstandsvorsitzender

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Edith Gerlinde Weymayr
Vorstandsvorsitzender

07.08.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Johannes Wilhelm Heinloth
Vorstandsmitglied

23.05.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Iris Maria Reinelt
Vorstandsmitglied

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