Landesverband Bayern der genossenschaftlichen Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen eingetragener Verein, München (Max-Joseph-Str. 5, 80333 München). Die Verschmelzung wurde am 30.12.2010 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Stuttgart VR 158). Der übernehmende Verein führt nunmehr den Namen: GenoAGV Großhandel, Dienstleistung Süddeutschland e.V.
Landesverband Bayern der genossenschaftlichen Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen eingetragener Verein, München (Max-Joseph-Str. 5, 80333 München). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2010 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 15.09.2010 und Beschluß der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 15.09.2010 auf den Arbeitgeberverband des genossenschaftlichen Groß- und Außenhandels Baden-Württemberg e.V. mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 158) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.