Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V., Saarbrücken (c/o Fabian Schulz, Schulstraße 12, 66130 Saarbrücken). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Präsidialratssitzung vom 02.07.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2012 mit dem Möbelfachverband im Saarland e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2617) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Präsidialratssitzung vom 02.07.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2012 mit dem Lebensmittel-Fachverband Saar e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtgericht Saarbrücken VR 2141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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