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Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V., Saarbrücken (VR 2200)

Firmendaten

Anschrift
Schulstr. 12
66130 Saarbrücken
Frühere Anschriften: 1
Harthweg 15, 66119 Saarbrücken
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 2200
Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. aus Saarbrücken ist im Handelsregister Saarbrücken unter der Nummer VR 2200 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. ihren Standort mindestens einmal geändert. Die Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 22.10.2012
Veränderung

Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V., Saarbrücken (c/o Fabian Schulz, Schulstraße 12, 66130 Saarbrücken). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Präsidialratssitzung vom 02.07.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2012 mit dem Möbelfachverband im Saarland e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2617) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Präsidialratssitzung vom 02.07.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2012 mit dem Lebensmittel-Fachverband Saar e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtgericht Saarbrücken VR 2141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 14.05.2009
Veränderung

Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V., Saarbrücken, (Harthweg 15, 66119 Saarbrücken).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom 08.10.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.10.2008 mit dem Landesverband Bürowirtschaft Saar e.V. -LBW-Saar- mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2225) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom 08.10.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit dem Tabakwarenfachverband Saar e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2408) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliedersammlung vom 08.10.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit der Verband der Eisenwarenhändler - VdE - e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2669) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

22.10.2012
Adressänderung

Alte Anschrift:
Harthweg 15
66119 Saarbrücken

Neue Anschrift:
Schulstr. 12
66130 Saarbrücken