Landesverband Gartenbau Niedersachsen, Hannover (Johannssenstr. 10, 30159 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nordwestdeutscher Gartenbauverband (NGV) e. V. am 14.01.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Landesverband Gartenbau Niedersachsen, Hannover (Johannssenstr. 10, 30159 Hannover). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.02.2009 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.02.2009 mit dem Nordwestdeutscher Gartenbauverband (NGV) e. V. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen VR 2915 HB)) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.