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Landesverband Rheinischer Schweinezüchter e.V., Kevelaer (VR 12586) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Achterhoek 21
47626 Kevelaer
Frühere Anschriften: 1
Kemmerhofstr. 243, 47802 Krefeld
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 12586
Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Landesverband Rheinischer Schweinezüchter e.V. aus Kevelaer war im Handelsregister Bonn unter der Nummer VR 12586 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Landesverband Rheinischer Schweinezüchter e.V. ihren Standort mindestens einmal geändert. Die Landesverband Rheinischer Schweinezüchter e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 04.10.2010
Löschung

Landesverband Rheinischer Schweinezüchter e.V., Meckenheim (Achterhoek 21, 47626 Kevelaer). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V. am 22.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 20.09.2010
Veränderung

Landesverband Rheinischer Schweinezüchter e.V., Meckenheim (Kemmerhofstraße 243, 47802 Krefeld). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 08.06.2010 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.06.2010 mit dem Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 3374) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

04.10.2010
Adressänderung

Alte Anschrift:
Kemmerhofstr. 243
47802 Krefeld

Neue Anschrift:
Achterhoek 21
47626 Kevelaer

Registervorgang

Löschung 01.10.2010