Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Bestellt:
Vorstand:
Geyer, Manuel, Großneuhausen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.11.2024
Kirchner |
11 |
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b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Ditzel, Gerold, Völkershausen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.11.2022
Bitter |
GnR 100011: Landesverband Thüringer Rinderzüchter - Zucht- und Absatzgenossenschaft e.G. -, Erfurt (Stotternheimer Str. 19, 99087 Erfurt). Die Generalversammlung vom 16.09.2020 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Ausgeschieden: Vorstand: Schleif, Volkmar, Wiebelsdorf, * ‒.‒.‒‒.
GnR 100011: Landesverband Thüringer Rinderzüchter - Zucht- und Absatzgenossenschaft e.G. -, Erfurt (Stotternheimer Str. 19, 99087 Erfurt). Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Zweck der Genossenschaft ist a) die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. b) die Förderung der Zucht und Haltung von Milch-, Zweinutzungs-, und Fleischrindern in guter Qualität und gutem Rassetyp, (1) Milchrinder: Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der milchviehhaltenden Betriebe möglichst optimal entsprechen. Die Zucht der Milch- und Zweinutzungsrassen erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung Teil B sowie des jeweiligen Zuchtprogramms. (2) Fleischrinder: Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der mutterkuhhaltenden Betriebe und der Gebrauchskreuzung mit Fleischrindbullen in Milchviehherden möglichst optimal entsprechen. Ein gutartiger Charakter der männlichen und weiblichen Tiere ist für alle Rassen erwünscht. Die Zucht der Fleischrassen erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung Teil B sowie des jeweiligen Zuchtprogramms. Bei gefährdeten Rassen steht die Erhaltung der genetischen Vielfalt im Vordergrund. 2. Gegenstand des Unternehmens ist a) der Betrieb von Besamungsstationen und Embryo-Transfer-Einrichtungen zur Förderung der Tierzucht durch den Einsatz wertvoller Bullen, um (1) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Vatertiere zu steigern. (2) durch die Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit der Tiere zu fördern, (3) den züchterischen Fortschritt durch Embryo-Transfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern; b) die Durchführung der Aufgaben eines nach dem Tierzuchtrecht anerkannten Zuchtverbandes für Milch-, Zweinutzungs-, und Fleischrinder. Diese Aufgaben sind im Teil B "Tierzuchtrechtliche Bestimmungen" geregelt. c) die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh an die Erfordernisse des Marktes durch (1) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch tierart- und rassespezifische Zuchtplanung, Auswertung und Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführungen für Herdbuchtiere, (2) Beratung in Fragen der Rinderhaltung, der Besamung und des Absatzes, (3) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht- und Nutzvieh, Embryonen sowie Sperma nach gemeinsamen Verkaufsregeln, (4) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. d) die Durchführung von Leistungsprüfungen.
GnR 100011: Landesverband Thüringer Rinderzüchter - Zucht- und Absatzgenossenschaft e.G. -, Erfurt (Stotternheimer Str. 19, 99087 Erfurt). Die Generalversammlung vom 12.04.2018 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde auch geändert: § 2 (Gegenstand). Neuer Gegenstand: 1. Zweck der Genosenschaft a) ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. b) die Förderung des Zucht und Haltung von Milch-, Zweinutzungs-, und Fleischrindern in guter Qualität und guten Rassetyp, (1) Milchrinder: Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der milchviehhaltenden Betriebe möglichst optimal entsprechen. Die Zucht der Milch- und Zweinutzungsrassen erfolgt nach den Bestimmungen des Satzung Teil B sowie des jerweiligen Zuchtprogramms. (2) Fleischrinder: Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der mutterkuhhaltenden Betriebe und der Gebrauchskreuzung mit Fleischrindbullen in Milchviehherden möglichst optimal entsprechen. Ein gutartiger Charakter der männlichen und weiblichen Tiere ist dür alle Rassen erwünscht. Die Zucht der Fleischrassen erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung Teil B sowie des jerweiligen Zuchtprogramms. Bei gefährdeten Rassen steht die Erhaltung der genetischen Vielfalt im Vordergrund. 2. Gegenstand des Unternehmens ist a) der Betrieb von Besamungsstationen und Embryo-Transfer-Einrichtungen zur Förderung der Tierzucht durch Einsatz wertvoller Bullen, um (1) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Vatertiere zu steigern. (2) Durch die Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit der Tiere zu fördern, (3) den züchterischen Fortschritt durch Embryo-Transfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern; b) die Durchführung der Aufgaben eines nach dem Tierzuchtrecht anerkannten Zuchtverbandes für Milch-, Zweinutzung-, und Fleischrinder. Diese Aufgaben sind im Teil B "Tierzuchtrechtliche Bestimmungen" geregelt. c) die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh an die Erfordernisse des Marktes durch (1) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch tierart- und rassespezifische Zuchtplanung, Auswertung und Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführungen für Herdbuchtiere, (2) Beratung in Fragen der Rinderhaltung, der Besamung und des Absatzes, (3) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht- und Nutzvieh, Embryonen sowie Sperma nach gemeinsamen Verkaufsregeln, (4) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. d) die Durchführung von Leistungsprüfungen.
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