VR 2851: Landesverband der Argraringenieure Niedersachsen, Hannover (Johannssenstr. 10, 30159 Hannover). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers VDL Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt - Landesverband Niedersachsen e.V. (Amtsgericht Hannover VR 202712) am 13.12.2016 wirksam geworden. Der Verein ist erloschen.
VR 2851: Landesverband der Argraringenieure Niedersachsen, Hannover (Johannssenstr. 10, 30159 Hannover). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlungen vom 25.02.2016 und vom 27.05.2016 und der Mitgliederversammlung vom 27.05.2016 des VDL-Landesverband Hannover e.V. Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 2913) und der Mitgliederversammlung vom 27.05.2016 des VDL-Landesverband Weser-Ems Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt e.V. mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg VR 927) als weiteren übertragenden Rechtsträgern zu dem dadurch neu gegründeten VDL Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt - Landesverband Niedersachsen e.V. mit Sitz in Hannover verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.