Landesverband des Sächsischen Baustoff-Fachhandels e.V., Chemnitz (Bernhardstr. 117, 09126 Chemnitz). Die Verschmelzung wurde am 26.07.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Landesverband des Sächsischen Baustoff-Fachhandels e.V., Chemnitz (Bernhardstr. 117, 09126 Chemnitz). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2004 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 26.11.2004 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.11.2004 mit der Baustoff-Fachhandelsverband Berlin-Brandenburg e.V. mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg VR 85 Nz ) im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.