HRB 8580: Landgard Service GmbH, Straelen, Veilingstraße A 1, 47638 Straelen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 02.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.11.2021 mit der Landgard Suisse AG mit Sitz in Triesen/Liechtenstein (Amt für Justiz - Handelsregister, FL-0002.663.189-0) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8580: Landgard Service GmbH, Straelen, Veilingstraße A 1, 47638 Straelen. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft nach Liechtensteinischem Recht unter Firma Landgard Suisse AG mit Sitz in Triesen, Liechtenstein (Handelsregister bei dem Amt für Justiz im Fürstentum Liechtenstein Nr. FL-0002.663.189-0) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Landgard Service GmbH mit Sitz in Straelen, Deutschland (Handelsregister des Amtsgerichts Kleve HRB 8580) eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:1 Rechte der Gläubiger1.1 Übertragende GesellschaftDie Rechte der Gläubiger der Landgard Suisse AG können wie folgt ausgeübt werden: Gemäß Art. 351i PGR ist den Gläubigern der Landgard Suisse AG Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Fusion in das für die Landgard Suisse AG zuständige Register bekannt-gemacht worden ist, ihren Anspruch anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Fusion die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse erhalten, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz er-richtet und staatlich überwacht wird.1.2 Übernehmende GesellschaftGemäß § 22 UmwG ist den Gläubigern der Landgard Suisse AG Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das für die Landgard Service GmbH zuständige Register bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich an-melden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Sicherheit kann beispielsweise durch Hinterlegung von Geld oder Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht allerdings nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz er-richtet und staatlich überwacht ist.2. Rechte der MinderheitsgesellschafterDa weder an der Landgard Suisse AG noch an der Landgard Service GmbH Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden weder deutsche noch liechtensteinische Schutzvorschriften im Hinblick auf Minderheitsgesellschafter (Verbesserung des Umtauschverhältnisses, Anspruch auf Barabfindung) Anwendung.3. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Nr. 4 UmwGUnter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden:Landgard Service GmbH, Veilingstr. A1, 47638 Straelen-Herongen.