HRB 11718: Landgut Hundeluft GmbH, Coswig (Anhalt), Ragösener Dorfstraße 38, 06868 Coswig (Anhalt) OT Ragösen. Bestellt: Geschäftsführer: Schröter, Andreas, Dessau-Roßlau, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11718:Landgut Hundeluft GmbH, Coswig (Anhalt), Ragösener Dorfstraße 38, 06868 Coswig (Anhalt) OT Ragösen.Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 51.000,00 EUR.
Landgut Hundeluft GmbH, Hundeluft, Dorfstr. 34, 06862 Hundeluft. Nach Eingemeindung nun: Neuer Sitz: Coswig (Anhalt). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ragösener Dorfstraße 38, 06868 Coswig (Anhalt) OT Ragösen. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Schröter, Hartmut, Meinsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Landgut Hundeluft GmbH, Hundeluft (Dorfstr. 34, 06862 Hundeluft). Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR, die weitere Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zur Vorbereitung der Übernahme von Vermögen der Landgut Thießen GmbH im Wege der Abspaltung und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 22.05.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage von der Landgut Thießen GmbH mit dem Sitz in Hundeluft (Amtsgericht Stendal HRB 11520) Teile des Vermögens (Teilbetrieb Tierproduktion mit allen Aktiven und Passiven) übernommen. Die Abspaltung ist am 10.07.2006 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.