Landguth Heimtiernahrung Verwaltungs GmbH, Haren (Ems), (Belmfort 5-7, 49733 Haren).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Landguth Heimtiernahrung GmbH mit Sitz in Haren (Amtsgericht Osnabrück HRB 202265) am 27.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Landguth Heimtiernahrung Verwaltungs GmbH, Haren (Ems), (Belmfort 5-7, 49733 Haren).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 06.03.2009 mit der Landguth Heimtiernahrung GmbH mit Sitz in Haren (AG Osnabrück HRB 202265) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.