HRA 202005: Landhaus HUBERTUS GmbH & Co. KG, Ottersberg-Otterstedt, Im Hansiek 3, 28870 Ottersberg-Otterstedt. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 202005: Landhaus HUBERTUS GmbH & Co. KG, Ottersberg-Otterstedt, Im Hansiek 3, 28870 Ottersberg-Otterstedt. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder Liquidator vertritt einzeln. Eingetreten als Liquidator: Krüger, Wolfgang, Achim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: HUBERTUS Beteiligungsgesellschaft mbH, Oyten (Amtsgericht Walsrode HRB 120275), von der Vertretung ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Landhaus HUBERTUS GmbH & Co. KG, Ottersberg-Otterstedt, Im Hansiek 3, 28870 Ottersberg-Otterstedt. (Betrieb eines Alten- und Pflegeheims und gleichartiger Einrichtungen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Hansiek 3, 28870 Ottersberg-Otterstedt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HUBERTUS Beteiligungsgesellschaft mbH, Oyten (Amtsgericht Walsrode HRB 120275). Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Seniorenpflegeheim HUBERTUS GmbH & Co. KG mit Sitz in Oyten (Amtsgericht Walsrode HRA 120509) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.09.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.