Landhofstandl GmbH, Reutlingen, Wegenerstr. 4, 72768 Reutlingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers (AG Stuttgart HRA 729232) ist am 31.10.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Landhofstandl GmbH, Reutlingen, Wegenerstr. 4, 72768 Reutlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2013 und 02.10.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 und 02.10.2013 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wihelm Maier, Reutlingen als Inhaber der Firma "Landhofstandl Wihelm Maier e. K.", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart 15 AR 8804/13) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.