Landis + Gyr Group GmbH, Nürnberg (Humboldtstr. 64, 90459 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 01.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 19949).
Landis + Gyr Group GmbH, Nürnberg (Humboldtstr. 64, 90459 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Metering HoldCo 3 (drei) GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19949) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Landis + Gyr Group GmbH, Nürnberg (Humboldtstr. 64, 90459 Nürnberg). Die Landis + Gyr Holding GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 20228) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.