Landmark Online GmbH, Köln (Herwarthstr. 5, 50672 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bellevue and More am 08.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Landmark Online GmbH, Köln (Herwarthstr. 5, 50672 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.07.2006 mit der Bellevue and More GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 89215) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.