Landmarkt Gänger GmbH, Aholfing (Niedermotzing, Donaustraße 38, 94345 Aholfing). Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 11 (Veröffentlichungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Landmarkt Gänger Verwaltungs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Landmarkt Gänger GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Aholfing, deren Gegenstand der Betrieb eines Hofladens, insbesondere der Handel mit Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen aller Art, die Vermietung von Maschinen für landwirtschaftliche Zwecke und die Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten über den Großhandel ist.
Landmarkt Gänger GmbH, Aholfing (Donaustr. 38 / Niedermotzing, 94345 Aholfing). Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Betrieb eines Hofladens, insbesondere Handel mit Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen aller Art, Vermietung von Maschinen für landwirtschaftliche Zwecke, Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten über den Großhandel.
Landmarkt Gänger GmbH, Aholfing (Niedermotzing, Donaustr. 38, 94345 Aholfing). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2003. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Hofladens, insbesondere der Handel mit Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen aller Art; jede Betätigung, die unmittelbar oder mittelbar der Gesellschaft zu dienen bestimmt ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gänger, Johann, Aholfing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.