Landmetzgerei Fink GmbH, München (Hornsteinstr. 2, 81679 München).
Landmetzgerei Fink GmbH, München (Hornsteinstr. 2, 81679 München). Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Az. 1501 IN 1213/05 Amtsgericht München). Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Glatzmaier, Josef, München, * ‒.‒.‒‒.
Landmetzgerei Fink GmbH, Weißenhorn-Oberhausen (Hornsteinstr. 2, 81679 München). Sitz verlegt nach München (nun Amtsgericht München, HRB 155 611).
MEDIAPROGRESS-GmbH, Neu-Ulm (Münchner Str. 23 a, 85540 Haar). Sitz verlegt nach Haar, Landkreis München (nun Amtsgericht München, HRB 155 663).
Landmetzgerei Fink GmbH, München (Hornsteinstr. 2, 81679 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2001, zuletzt geändert am 05.11.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2004 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Weißenhorn-Oberhausen, Amtsgericht Memmingen HRB 11802) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Schlachten von Vieh und Herstellung sowie Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren sowie Handel mit Waren, insbesondere mit Lebensmittel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Glatzmaier, Josef, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Fink, Christine, Weißenhorn-Oberhausen, * ‒.‒.‒‒. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 03.02.04 (Az: IN 296/03) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des zuständigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist durch Beschluß des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 01.04.2004 (Az. IN 296/03) aufgehoben worden. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.