Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Häring, Jessica, Gosheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.06.2023
Knezevic |
HRA 734467: Landolt GmbH & Co. KG, Gosheim, Daimlerstrasse 5, 78559 Gosheim. Einzelprokura: Di Franco, Carmelo, Aldingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 734467: Landolt GmbH & Co. KG, Gosheim, Daimlerstrasse 5, 78559 Gosheim. Personenbezogene Daten geändert bei Einzelprokura: Palumbo, Domenico, Wehingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 734467: Landolt GmbH & Co. KG, Gosheim, Daimlerstrasse 5, 78559 Gosheim. Einzelprokura: Palumbo, Domenico, Wehingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 734467: Landolt GmbH & Co. KG, Gosheim, Daimlerstrasse 5, 78559 Gosheim. Der Einzelkaufmann Zisterer, Siegbert, Gosheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Johann Landolt Fabrik für Feinwerktechnik e.Kfm.", Gosheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 460086) das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme des Grundstückes Amtsgerichtsbezirk Sigmaringen Grundbuchamt Sigmaringen, Grundbuch von Gosheim (Gosheim), Blatt-Nr. 2801, BV-Nr. 2 und der auf dem Dach der Immobilie befindlichen PV-Anlage im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 28.06.2018 mit Nachtrag vom 10.07.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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