Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin
Geschäftsführer:
Svensson, Patrick Mathias, Hahnheim,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dörge, Sven, Mainz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.10.2024
Schuberth
b)
Fall 6 |
4 |
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b)
Mit der Armorica Süd-West Deutschland GmbH mit Sitz in
Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB
120647) als herrschendem Unternehmen ist am
02./14.11.2022 ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die
Gesellschafterversammlung vom 02.11.2022 zugestimmt. |
a)
25.11.2022
Peter
b)
Fall 5 |
HRB 50894: Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH, Budenheim, Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2021 mit der Landscape Garten- und Landschaftsbau Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 40970) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 50894: Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH, Budenheim, Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2021 mit der Dörge Gartenbau GmbH mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 5694) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 40440: Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, Budenheim, Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2021 im Wege des Formwechsels in die Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz - HRB 50894) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (HRB 50894) am 22.12.2021 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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