Die Verschmelzung des Vereins mit dem Verein \"Bessarabiendeutscher Verein e.V.\", Sitz Stuttgart (AG Stuttgart VR 1274), wurde am 14. Mai 2009 in das Vereinsregister des Sitzes des übernehmenden Vereines eingetragen.Von Amts wegen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG eingetragen.
Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.. März 2009 und der Zustimmung zu dessen Entwurf durch Beschluss der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung jedes beteiligten Rechtsträgers vom 15. Januar 2009 und 14. März 2009 mit dem Verein \"Bessarabiendeutscher Verein e.V.\", Sitz Stuttgart, (AG Stuttgart VR 1274 - übernehmender Rechtsträger) im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Vereins als Ganzes verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.(Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird).