Landwaren "eG", Hünxe (Hunsdorfer Weg 33, 46569 Hünxe). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Beteiligungsgenossenschaft Rhein-Main eG am 09.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Landwaren "eG", Hünxe (Hunsdorfer Weg 33, 46569 Hünxe). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21. Dezember 2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 12. Juli 2004 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom13. Juli 2004 mit der Raiffeisen Beteiligungsgenossenschaft Frankfurt eG, welche künftig Raiffeisen Beteiligungsgenossenschaft Rhein-Main eG firmiert, mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 765) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.