Landwehr Gästehaus GmbH & Co. KG, Wietmarschen, Von-Ketteler-Str. 2, 49835 Wietmarschen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Landwehr GmbH & Co. KG am 26.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Landwehr Gästehaus GmbH & Co. KG, Wietmarschen, Von-Ketteler-Str. 2, 49835 Wietmarschen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.07.2010 mit der Landwehr GmbH & Co. KG mit Sitz in Wietmarschen (Amtsgericht Osnabrück HRA 200297) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Landwehr Gästehaus GmbH & Co. KG, Wietmarschen (Von-Ketteler-Str. 2, 49835 Wietmarschen, Verwaltung von Grundsbesitz und Anlagevermögen sowie Betrieb eines Gästehauses ohne Schank- und Speisewirtschaft). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Oliver Landwehr Verwaltungs GmbH, Wietmarschen (Amtsgericht Osnabrück HRB 201439), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.