HRA 4406: Landwirtschaftsbetrieb Diekhof GmbH & Co. KG, Diekhof, Zum Storchennest 8, 18299 Diekhof. Ausgeschieden gemäß Verschmelzungsvertrag Persönlich haftender Gesellschafter: Landwirtschaftsbetrieb Diekhof Verwaltungs GmbH, Diekhof (Amtsgericht Rostock HRB 14398). Eingetreten gemäß Verschmelzungsvertrag Persönlich haftender Gesellschafter: Landwirtschaftsbetrieb Bergring Verwaltungs GmbH, Diekhof (Amtsgericht Rostock HRB 13727).
HRA 4406: Landwirtschaftsbetrieb Diekhof GmbH & Co. KG, Diekhof, Zum Storchennest 8, 18299 Diekhof. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019 und der Gesellschafterversammlung der Landwirtschaftsbetrieb Diekhof Beteiligungs GmbH vom 11.12.2019 Teile des Vermögens, die Kommandit- bzw. Hafteinlage in Höhe von EUR 62.500,00 an der GMV Getreidelager GmbH & Co. KG mit Sitz in Diekhof (Amtsgerichts Rostock, HRA 500) und den Geschäftsanteil Nr. 1 in Höhe von EUR 6.250,00 an der GMV Getreidelager Diekhof Verwaltungs GmbH mit Sitz in Diekhof (Amtsgerichts Rostock, HRB 8214) als Gesamtheit durch Ausgliederung zur Neugründung auf die Landwirtschaftsbetrieb Diekhof Beteiligungs GmbH mit Sitz in Diekhof (Amtsgericht Rostock, HRB 14803) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4406: Landwirtschaftsbetrieb Diekhof GmbH & Co. KG, Diekhof, Zum Storchennest 8, 18299 Diekhof. (Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Veredelung und Vermarktung. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft auch die notwendigen Hilfsbetriebe unterhalten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zum Storchennest 8, 18299 Diekhof. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Landwirtschaftsbetrieb Diekhof Verwaltungs GmbH, Diekhof (Amtsgericht Rostock HRB 14398). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Produktivgesellschaft "Am Schmooksberg" Diekhof GmbH, Diekhof (Amtsgericht Rostock HRB 14396) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14396: Produktivgesellschaft "Am Schmooksberg" Diekhof GmbH, Diekhof, Zum Storchennest 8, 18299 Diekhof. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018 im Wege des Formwechsels in die Landwirtschaftsbetrieb Diekhof GmbH & Co. KG mit Sitz in Diekhof (Amtsgericht Rostock HRA 4406) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14396: Produktivgesellschaft "Am Schmooksberg" Diekhof GmbH, Diekhof, Zum Storchennest 8, 18299 Diekhof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2018. Geschäftsanschrift: Zum Storchennest 8, 18299 Diekhof. Gegenstand: Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Veredelung und Vermarktung. Daneben ist die Aufnahme von Geschäftszweigen im Bereich regenerativer Energien zulässig. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft auch die notwendigen Hilfsbetriebe unterhalten. Stammkapital: 262.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Klemme, Kurt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Oldendorff, Nikolaus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Produktivgenossenschaft "Am Schmooksberg" Diekhof e.G., Diekhof (Amtsgericht Rostock GnR 161) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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