Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main |
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a)
13.06.2024
Krämer
b)
Fall 2 |
HRB 120202: Lang & Cie. Dreißigste Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 25, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2022 im Wege des Formwechsels in die Lang & Cie. Dreißigste Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 52653) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 52653: Lang & Cie. Dreißigste Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 25, 60323 Frankfurt am Main. (der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Planung, Errichtung, Sanierung, Unterhaltung, Verpachtung, Vermietung und Verwaltung von Gebäuden auf diesen Liegenschaften.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Siesmayerstraße 25, 60323 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Lang & Cie. GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81383). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Lang & Cie. Dreißigste Projektentwicklung GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 120202). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 120202: Lang & Cie. Dreißigte Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 25, 60323 Frankfurt am Main. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Lang & Cie. Dreißigste Projektentwicklung GmbH.
HRA 49578: Lang & Cie. Dreißigste Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 25, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 mit Nachtrag vom 20.08.2020 im Wege des Formwechsels in die Lang & Cie. Dreißigste Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 120202) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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