HRB 94498: Lang & Cie. Elfte Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 25, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 im Wege des Formwechsels in die Lang & Cie. Elfte Projektentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48629) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lang & Cie. Elfte Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 25, 60325 Frankfurt am Main. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Geiger, Thomas, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
Lang & Cie. Elfte Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 25, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Absatz 2 (Stammkapital) beschlossen.
Lang & Cie. Elfte Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 25, 60325 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Keilholz, Ina, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒; Dr. Voll, Doris, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Lang, Heinz-Günter, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Lang & Cie. Elfte Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 25, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2012. Geschäftsanschrift: Siesmayerstraße 25, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb und die Entwicklung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ihre Nutzung für gewerbliche und sonstige Zwecke sowie deren Vermietung und Verwaltung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Sinne des § 34c Gewerbeordnung sowie im Sinne des Kreditwesengesetzes werden nicht ausgeübt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Glatter, Thomas, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Nicolas, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒; Wurm, Thomas, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Lang & Cie. Elfte Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45682). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.