HRB 46032: Lang Haustechnik GmbH, Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 9, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Gau-Odernheim beschlossen. Neuer Sitz: Gau-Odernheim. Geschäftsanschrift: Alzeyer Straße 45, 55239 Gau-Odernheim.
HRB 46032:Lang Haustechnik GmbH, Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 9, 55232 Alzey.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2014. Geschäftsanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 9, 55232 Alzey. Die Durchführung aller Arbeiten im Bereich Heizung, Sanitär und Solartechnik sowie die Durchführung aller für diese Zwecke förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte einschließlich der Beschäftigung von Arbeitnehmern. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lang, Michael, Gau-Odernheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lang, Evelin, geb. Skaun, Gau-Odernheim, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens des von Herrn Michael Lang, Gau-Odernheim, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber des "Lang Haustechnik e.K." mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz, HRA 42034) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 01.07.2014. Die Ausgliederung wurde wirksam mit zeitgleicher Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers Lang Haustechnik e.K. (Amtsgericht Mainz, HRA 42034). Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.