Lange Grundbesitz GmbH & Co. KG, Göttingen (Reinhard-Rube-Str. 4, 37077 Göttingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LANCO Lange Fenster- und Fassadenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 16.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Lange Grundbesitz GmbH & Co. KG, Göttingen (Reinhard-Rube-Str. 4, 37077 Göttingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.06.2008 mit der LANCO Lange Fenster- und Fassadenbau GmbH mit Sitz in Göttingen (HRB 816) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.