Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Prokura erloschen:
Pfeiffer, Wolfgang, Dorsten, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.05.2024
Kronz |
4 |
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Prokura erloschen:
Pfeiffer, Wolfgang, Dorsten, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.05.2024
Brings |
HRA 24142: Lange Immobilien und Logistik GmbH & Co. KG, Langenfeld, Raiffeisenstraße 9-10, 40764 Langenfeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lange Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG am 14.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 24142: Lange Immobilien und Logistik GmbH & Co. KG, Langenfeld, Raiffeisenstraße 9-10, 40764 Langenfeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.12.2021 mit der Lange Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Langenfeld (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24172) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 24172: Lange Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Langenfeld, Raiffeisenstraße 9-10, 40764 Langenfeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2021 mit der Lange Immobilien und Logistik GmbH & Co. KG mit Sitz in Langenfeld (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24142) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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