HRB 130742:Langer E- Technik GmbH, Varel, Emil-Heeder-Straße 8, 26316 Varel.Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsführer: Zink, Helge, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Langer, Ingo, Varel, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Zink, Helge, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130742:Langer E- Technik GmbH, Varel, Emil-Heeder-Straße 8, 26316 Varel.Geändert, nun: 390.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR auf 390.000,00 EUR beschlossen.
Langer E- Technik GmbH, Varel, Emil-Heeder-Straße 8, 26316 Varel. Einzelprokura: Zink, Helge, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
Langer E- Technik GmbH, Varel, Emil-Heeder-Straße 8, 26316 Varel. Prokura erloschen: Krings, Moris, Varel, * ‒.‒.‒‒.
Langer E- Technik GmbH, Varel, Emil-Heeder-Straße 8, 26316 Varel.Geschäftsanschrift: Emil-Heeder-Straße 8, 26316 Varel. Geändert, nun: Geschäftsführer: Langer, Ingo, Varel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.03.2010 mit der Saralidis E-Technik GmbH mit Sitz in Brake (Amtsgericht Oldenburg HRB 201291) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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