Language Matters Übersetzungsdienst GmbH, Neuss, Am Fährweg 25, 41468 Neuss. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Language Matters Übersetzungsdienst GmbH, Neuss, Am Fährweg 25, 41468 Neuss. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Fährweg 25, 41468 Neuss. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Liquidatoren Alleinvertretungsbefugnis und /oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Grenville, Peter, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grenville, Peter, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 13. Dezember 2010 aufgelöst.
Language Matters Übersetzungsdienst GmbH, Baden-Baden (Am Fährweg 25, 41468 Neuss). Sitz verlegt; nun: Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 14213). Das Registerblatt ist geschlossen.
Language Matters Übersetzungsdienst GmbH, Neuss (Am Fährweg 25, 41468 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07. Dezember 1999, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27. Februar 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Baden-Baden (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 202372) nach Neuss beschlossen. Gegenstand: Betrieb eines Übersetzungsbüros nebst sonstigen sprachbezogenen Dienstleistungen, insbesondere die Anfertigung von Fachübersetzungen und die Veröffentlichung von Fachwörterbüchern. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Grenville, Peter, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.