Lanwehr Bau GmbH, Warendorf, Südstr. 16, 48231 Warendorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinrich Walter Bau GmbH am 22.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lanwehr Bau GmbH, Warendorf, Südstr. 16, 48231 Warendorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.05.2013 mit der vormals Lanwehr Asphalt GmbH mit Sitz in Warendorf AG Münster HR B 12078, nach Sitzverlegung und Umfirmierung nunmehr Heinrich Walter Bau GmbH, AG Coesfeld, HRB 14571 )verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lanwehr Bau GmbH, Warendorf, Südstr. 16, 48231 Warendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.05.2013 mit der Heinrich Walter Bau GmbH mit Sitz in Borken (AG Coesfeld HR B 5368) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lanwehr Bau GmbH, Warendorf, Südstr. 16, 48231 Warendorf. Bestellt zum Geschäftsführer: Brodhag, Dany, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒; Thomas, Alexander, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Lanwehr Bau GmbH, Warendorf, Südstr. 16, 48231 Warendorf. Mit der Eiffage Deutschland Bauholding GmbH, Borken (Amtsgericht Coesfeld, HRB 4672) als herrschendem Unternehmen ist am 15.12.2011 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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