Lanzerath Baugesellschaft mbH, Grafschaft, Robert-Koch-Straße 20, 53501 Grafschaft. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden und übertragenden Rechtsträges vom 27.11.2012 mit der Lanzerath Bauunternehmung GmbH mit Sitz in Grafschaft (AG Koblenz, HRB 12525) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lanzerath Baugesellschaft mbH, Grafschaft, Robert-Koch-Straße 20, 53501 Grafschaft. Der mit der Lanzerath Holding GmbH, Grafschaft-Gelsdorf (Amtsgericht Koblenz, HRB 20992) am 13.11.2007 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.12.2010 zum 31.03.2011 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Lanzerath Baugesellschaft mbH, Grafschaft (Robert-Koch-Straße 20, 53501 Grafschaft). Mit der Lanzerath Holding GmbH (AG Koblenz, 52 HRB 20992) als herrschendem Unternehmen ist am 13.11.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung vom 01.04.2008 geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2007 zugestimmt.Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Lanzerath Baugesellschaft mbH, Lind-Plittersdorf (Robert-Koch-Straße 20, 53501 Grafschaft). Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Grafschaft, sowie eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Im übrigen wurde die Satzung komplett neu gefasst. Grafschaft. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art einschließlich des Schlüsselfertigbaus. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören keine Tätigkeiten, die gemäß § 34c Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind.